American Insitute of Physics: Alle Zeitschriften

Autoren aus teilnehmenden Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der durch den Verlag publizierten Form sofort nach Publikation in ein institutionelles Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und kostenlos zugänglich zu machen.

Annual Reviews : Alle Zeitschriften

Autoren und deren Einrichtungen sind berechtigt, die pre-print Version ihrer Artikel über ein Repositorium ihrer Wahl im Open Access zugänglich zu machen. Das Verlags-pdf kann auf Wunsch von Annual Reviews über das verlagseigene Repositorium im Open Access zugänglich gemacht werden.

BMJ: Alle Zeitschriften

Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt, die referierte Version (post-refereed accepted version) von Artikeln nach einer Embargofrist von sechs Monaten in ein Repositorium ihrer Wahl einzupflegen. Nach einem zeitlichen Embargo von drei Jahren kann die publizierte Fassung in ein Repositorium ihrer Wahl eingepflegt und im Open Access zugänglich gemacht werden.

DeGruyter

Autoren aus autorisierten Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der durch den Verlag publizierten Form sofort nach Publikation und ohne Embargo in ein (institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Das gleiche Recht besitzen die autorisierten Einrichtungen, denen die jeweiligen Autoren angehören. Zudem bietet der Verlag an, auf Wunsch Artikel zentral auf dem Publikations- und Dokumentationsserver der HU Berlin (www.edoc.hu-berlin.de) abzulegen und damit im Open Access zur Verfügung zu stellen.

Karger Journals

Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der publizierten Fassung mit einem zeitlichen Embargo von einem Jahr in ein Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Die Artikel werden vom Verlag auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Verlag bittet darum, dass zusätzlich zum Open Access-Angebot auch mit Link auf den Karger-Verlag verwiesen wird.

Oxford Journals: Alle Zeitschriften

Autoren und deren Einrichtungen ist es gestattet, die post-print Versionen ihrer bei OUP erschienenen Artikel mit einem Embargo von 12 bis 24 Monaten (je nach Titel) in einem Repository ihrer Wahl open access zu veröffentlichen.

Royal Society of Chemistry: Alle Zeitschriften

Autoren von teilnehmenden Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der durch den Verlag publizierten Form mit einem Embargo von einem Jahr nach Publikation in ein (institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Das gleiche Recht besitzen die teilnehmenden Einrichtungen, denen die jeweiligen Autoren angehören. Dieses Recht bezieht sich auf Artikel, die während des Lizenzzeitraums 2011-2013 veröffentlicht werden.

Sage: Alle Zeitschriften

Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der publizierten Fassung mit einem zeitlichen Embargo von einem Jahr in ein Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Bei einigen wenigen Fachgesellschaften kann die Embargo-Frist ggf. etwas länger sein. Dies wird mit Vertragsschluss präzise festgehalten und an die Teilnehmer kommuniziert.

ZentralblattMath

Autoren aus autorisierten Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in der lizenzierten Datenbank erschienenen Beiträge (Abstracts) in der Regel in der durch den Verlag publizierten Form zeitnah, mit einem Embargo von maximal einem Jahr in ein (institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Das gleiche Recht besitzen die autorisierten Einrichtungen, denen die jeweiligen Autoren angehören. Die Bereitstellung der entsprechenden Beiträge erfolgt nicht direkt durch den Verlag; vielmehr ist der Autor dazu berechtigt, selbst eine Kopie seines Beitrages aus der Datenbank herunterzuladen.