Open-Access-Konditionen in den Nationallizenz-Verträgen 2011-2013
Verlage bzw. Zeitschriften und ihre Vertragsangaben zu Open Access in den Nationallizenz-Verträgen:
American Insitute of Physics: Alle Zeitschriften
Autoren aus teilnehmenden Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen
Artikel in der durch den Verlag publizierten Form sofort nach Publikation in ein institutionelles Repositorium ihrer Wahl
einzupflegen und kostenlos zugänglich zu machen.
Annual Reviews : Alle Zeitschriften
Autoren und deren Einrichtungen sind berechtigt, die pre-print Version ihrer Artikel über ein Repositorium ihrer Wahl im
Open Access zugänglich zu machen. Das Verlags-pdf kann auf Wunsch von Annual Reviews über das verlagseigene Repositorium im
Open Access zugänglich gemacht werden.
BMJ: Alle Zeitschriften
Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt,
die referierte Version (post-refereed accepted version) von Artikeln nach einer Embargofrist von sechs Monaten in ein
Repositorium ihrer Wahl einzupflegen. Nach einem zeitlichen Embargo von drei Jahren kann die publizierte Fassung in ein
Repositorium ihrer Wahl eingepflegt und im Open Access zugänglich gemacht werden.
DeGruyter
Autoren aus autorisierten Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften
erschienenen Artikel in der durch den Verlag publizierten Form sofort nach Publikation und ohne Embargo in ein
(institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen.
Das gleiche Recht besitzen die autorisierten Einrichtungen, denen die jeweiligen Autoren angehören.
Zudem bietet der Verlag an, auf Wunsch Artikel zentral auf dem Publikations- und Dokumentationsserver der HU Berlin
(www.edoc.hu-berlin.de) abzulegen und damit im Open Access zur Verfügung zu stellen.
Karger Journals
Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt,
ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der publizierten Fassung mit einem zeitlichen Embargo von einem
Jahr in ein Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Die Artikel werden vom Verlag auf
Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Verlag bittet darum, dass zusätzlich zum Open Access-Angebot auch mit Link auf den
Karger-Verlag verwiesen wird.
Oxford Journals: Alle Zeitschriften
Autoren und deren Einrichtungen ist es gestattet, die post-print Versionen ihrer bei OUP erschienenen Artikel mit einem
Embargo von 12 bis 24 Monaten (je nach Titel) in einem Repository ihrer Wahl open access zu veröffentlichen.
Royal Society of Chemistry: Alle Zeitschriften
Autoren von teilnehmenden Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen
Artikel in der durch den Verlag publizierten Form mit einem Embargo von einem Jahr nach Publikation in ein
(institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen.
Das gleiche Recht besitzen die teilnehmenden Einrichtungen, denen die jeweiligen Autoren angehören. Dieses Recht bezieht sich
auf Artikel, die während des Lizenzzeitraums 2011-2013 veröffentlicht werden.
Sage: Alle Zeitschriften
Autoren aus autorisierten Einrichtungen bzw. die autorisierten Einrichtungen, denen die Autoren angehören, sind berechtigt,
ihre in den lizenzierten Zeitschriften erschienenen Artikel in der publizierten Fassung mit einem zeitlichen Embargo von einem
Jahr in ein Repositorium ihrer Wahl einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Bei einigen wenigen Fachgesellschaften
kann die Embargo-Frist ggf. etwas länger sein. Dies wird mit Vertragsschluss präzise festgehalten und an die Teilnehmer
kommuniziert.
ZentralblattMath
Autoren aus autorisierten Einrichtungen sind ohne Mehrkosten berechtigt, ihre in der lizenzierten Datenbank
erschienenen Beiträge (Abstracts) in der Regel in der durch den Verlag publizierten Form zeitnah, mit einem
Embargo von maximal einem Jahr in ein (institutionelles oder disziplin-spezifisches) Repositorium ihrer Wahl
einzupflegen und im Open Access zugänglich zu machen. Das gleiche Recht besitzen die autorisierten Einrichtungen,
denen die jeweiligen Autoren angehören. Die Bereitstellung der entsprechenden Beiträge erfolgt nicht direkt durch den Verlag;
vielmehr ist der Autor dazu berechtigt, selbst eine Kopie seines Beitrages aus der Datenbank herunterzuladen.